Das Projekt verfolgt das Ziel, Zusammenhalt als Ausdruck lokaler Machtverhältnisse empirisch zu erforschen und zu analysieren. Unsere Ausgangsthese ist, dass der Zusammenhalt vor Ort in hohem Maße das Produkt von Interessendurchsetzung, von der Verfügbarkeit von Ressourcen sowie von machtfähigen Netzwerken ist. Zusammenhalt lässt sich weder macht- noch konfliktfrei konzipieren.
Konkret orientiert sich das Vorhaben am komplexen Machtbegriff bei Hans Paul Bahrdt, der an Plessner, Popitz und Weber anschließt. Macht ist hiernach eine soziale Beziehung, ein ökonomisches Verhältnis und eine institutionelle Ordnung. Eine zentrale Rolle spielen in unserer Betrachtung – in Anlehnung an Pierre Bourdieu – (Kapital-)Ressourcen, mit welchen Akteur:innen ausgestattet sind und in denen personale, positionelle und symbolische Macht zum Ausdruck kommen.
Das Projekt will Befunde zur Frage generieren, inwiefern kommunale Machtkonstellationen in der Gestaltung und Nutzung von Infrastrukturen und öffentlichen Gütern spezifische Bedingungen oder auch Gefährdungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Demokratie sind. Als Ressourcen- und Verteilungsfragen eignen sich Infrastrukturen und öffentliche Güter besonders für die Analyse von Machtaspekten, da sie durchzogen sind von unterschiedlichen Interessen und deren Aushandlung.
In dem Projekt kooperieren die FGZ-Standorte Göttingen, Konstanz und Leipzig.
Gemeinsam wollen wir in standortübergreifenden Arbeitseinheiten folgende Fragen beantworten:
Zur Beantwortung dieser Fragen kombiniert das Projekt methodische Zugriffe qualitativer Art (lokale Fallstudien, teilnehmende Beobachtungen, Expert:inneninterviews, Gruppendiskussionen, Stammtischgespräche) und quantitativer Art (Analyse regionalstatistischer und Mikrodaten, Haushaltsdokumenten, Daten aus Ratsinformationssystemen). Vor allem nimmt das Arbeitspaket auch Bezug zu Regionalpanel-Daten.
Laufzeit: 06/2024–06/2029
Gefördert durch das BMFTR
Das Projekt wird bearbeitet von Sarah Herbst, Maike Reinhold und Prof. Dr. Berthold Vogel (Projektverantwortung).
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